Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innovative Homes UG (Haftungsbeschränkt)
§ 1 Geltungsbereich des Vertrages
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns, nämlich der Innovative Homes UG (Haftungsbeschränkt), Westerwieher Str. 237, 33397 Rietberg(nachfolgend auch „Innovative Homes“ genannt), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen nach Maßgabe der zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Verträge.
2. Es gelten ausschließlich unsere AGB. Sofern entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden bestehen, erkennen wir diese nur an, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen vornehmen oder Leistungen erbringen. Hierdurch erfolgt keine Zustimmung zu den AGB des Kunden.
§ 2 Vertragspartner
Kontaktdaten Ihres Vertragspartners:
Innovative Homes UG (Haftungsbeschränkt)
Westerwieher Str. 237
33397 Rietberg
E-Mail: info∂innovative-homes.de
Vertreten durch den Geschäftsführer Waldemar Litau
Registergericht der GmbH: Amtsgericht Gütersloh
Registernummer der GmbH: HRB 12745
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Auf Anfrage des Kunden erstellt Innovative Homes für den Kunden unter Berücksichtigung der Angaben des Kunden ein Angebot. Dieses stellt jedoch kein Angebot im Sinne des § 145 BGB von Innovative Homes dar, sondern lediglich eine Einladung an den Kunden, Innovative Homes einen Auftrag anzutragen. Erteilt der Kunde Innovative Homes einen entsprechenden Auftrag, kommt ein Vertrag zwischen den Parteien zustande, wenn Innovative Homes diesen Auftrag entweder binnen 14 Tagen in Textform annimmt oder binnen 14 Tagen mit der Durchführung des Auftrages beginnt und den Kunden hierüber innerhalb gleicher Frist in Textform informiert. Die jeweilige Frist beginnt mit dem Zugang des Auftrages bei Innovative Homes zu laufen. Für die Einhaltung der Frist der Annahme des Auftrages durch Innovative Homes ist der Zugang beim Kunden notwendig.
§ 4 Vertragssprache
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
§ 5 Leistungserbringung
Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweils von Innovative Homes bestätigten Auftrag, dessen Grundlage das von Innovative Homes erstellte Angebot ist. Innovative Homes ist berechtigt, die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise von einem oder mehreren Subunternehmen durchführen zu lassen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Preise und Zahlung
1. Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung nach Maßgabe der vertraglichen vereinbarten Fälligkeitstermine verpflichtet. Der Kunde ist mit Eintritt der Fälligkeit zur sofortigen Zahlung ohne Skontoabzug verpflichtet. Die von Innovative Homes angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die alle Preisbestandteile enthalten, insbesondere die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
2. Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind in dem vereinbarten Auftrag aufgeführt. Andere Zahlungswege als die dort angegebenen, werden von Innovative Homes nicht angeboten.
§ 7 Lieferung, Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren, die der Kunde bestellt hat, durch ein Transportunternehmen zu dem zwischen dem Kunden und Innovative Homes vereinbarten Liefertermin. Wird dabei durch den Kunden eine bestimmte Uhrzeit der Lieferung gewünscht, muss dies ausdrücklich vereinbart werden und ist mit Mehrkosten verbunden.
2. Versendet wird an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Entstehen Innovative Homes aufgrund fehlerhafter Angaben hinsichtlich der Lieferadresse, dem Adressaten oder anderer Umstände, die zur Unmöglichkeit der Zustellung führen, zusätzliche Kosten, sind Innovative Homes diese vom Kunden zu ersetzen. Dies gilt nur, sofern der Kunde die Falschangabe oder die Unmöglichkeit zu vertreten hat. Von einem Vertreten müssen wird auch dann ausgegangen, wenn der Kunde zeitweise an der Annahme der Leistung verhindert war, die Leistung durch Innovative Homes jedoch angemessen im Vorfeld angekündigt war.
3. Der Kunde ist verpflichtet, für die angelieferte Ware einen Lagerplatz in einem abschließbaren Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die Ware bis zur Montage gelagert werden kann. Die Größe des erforderlichen Lagerplatzes richtet sich nach Art und Menge der anzuliefernden Ware und wird im Vorfeld der Lieferung zwischen den Parteien abgesprochen. Der Lagerplatz muss jedenfalls für die zu liefernde(n) Palette(n) mittels Hubwagen ebenerdig zugänglich sein. Dabei umfasst die Anlieferung durch das Transportunternehmen nur das Ablade der Ware und das Verbringen zu dem ebenerdig zugänglichen Lagerplatz.
4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Einbauort an dem vereinbarten Montagetermin frei zugänglich ist und notwendige Vorarbeiten, die nicht Gegenstand des Innovative Homes erteilten Auftrages sind, jedenfalls soweit abgeschlossen sind, dass die von Innovative Homes zu erbringende Montageleistung ohne Behinderung und Verzögerung durchgeführt werden kann.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von Innovative Homes.
2. der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
3. die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
4. Innovative Homes verpflichtet sich, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
5. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, hat der Verkäufer bis zur Übergabe der Ware an den Käufer, die Gefahr bzw. das Risiko des zufälligen Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung während des Versandes zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so erfolgt Versendung und Lieferung auf dessen Gefahr.
6. Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so gilt ferner folgendes:
der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an Innovative Homes in Höhe des mit Innovative Homes vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
7. Im Falle einer Rücksendung von Waren aufgrund eines von dem Käufer als Verbraucher erklärten Widerrufes, trägt der Käufer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen die Ansprüche von Innovative Homes ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge (Verbraucher)
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gilt das Folgende:
1. Soweit die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen von Innovative Homes enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, ist Innovative Homes zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Die Sache entspricht nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
a) sie nicht die zwischen dem Kunden und Innovative Homes vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder
b) sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
c) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird.
Soweit nicht zwischen dem Kunden und uns unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache nicht den objektiven Anforderungen, wenn
a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b) sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Besteller erwarten kann unter Berücksichtigung der Art der Sache und der öffentlichen Äußerungen, die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
c) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das wir dem Besteller vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder
d) wenn sie nicht mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten kann.
Eine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns über die objektiven Anforderungen der Sache setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und die Abweichung in diesem Sinne im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
3. Der Kunde hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress (Unternehmer)
Ist der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so gilt folgendes:
1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Soweit das Gesetz gemäß Paragraf 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), Paragraf 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und Paragraf 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
6. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
§ 11 Haftung
1. Wir haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
2. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Besteller zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die Ware an uns oder auf unsere Veranlassung einem Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die nachgebesserte oder ersetzte Ware dem Besteller übergeben wurde. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 12 Widerrufsrecht
Sofern der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm gesetzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder einer von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Innovative Homes UG (Haftungsbeschränkt).
Westerwieher Str. 237, 33397 Rietberg, E-Mail: info∂innovative-homes.de) über Ihren Entschluss, Ihren Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dass jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, was der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet haben, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa ….. EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag Widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: Innovative Homes UG (Haftungsbeschränkt), Westerwieher Str. 237, 33397 Rietberg, E-Mail: info∂innovative-homes.de)
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Darum
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(*) Unzutreffendes streichen
§ 13 Schlussbestimmungen
Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
§ 14 Informationen zur alternativen Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung („OS-Plattform“) zur Verfügung, die über den Link http://ec.europa.eu/odr erreichbar ist. Sofern der Kunde ein in der Europäischen Union wohnhafter Verbraucher ist, besteht die Möglichkeit, zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen diese Plattform zu nutzen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.